Anordung der Aufstallung von Geflügel
Am 31.01.2022 wurde bei einem in der Gemeinde Röderaue tot aufgefundenen Schwan das Virus der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) vom Typ H5N1 nachgewiesen.

Mit einer Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 04.02.2022 hat das Landratsamt Meißen, das Lebensmittelüberwachungs.- und Veterinäramt, die Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) in der
- Gemeinde Röderaue
- Gemarkungen Koselitz, Pulsen, Frauenhain
- Gemeinde Wülknitz
- Gemarkungen Lichtensee, Wülknitz
angeordnet.
Eine graphische Darstellung finden Sie im Geoportal des Landkreis Meißen. Die entsprechenden Bereiche sind in der Karte orange gekennzeichnet.
Risiko eines erneuten Auftretens von Aviärer Influenza (HPAIV H5) in Deutschland
HOCH für Herbst/Winter 2021/22.
Empfohlene Maßnahmen:
- Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern (z.B. Abdecken von Feuerlöschteichen auf dem Betriebsgelände etc.)
- Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln
- Einschränkung der Jagd auf Wasserwild in betroffenen Gebieten, um etwaig infizierte Tiere nicht aufzuscheuchen
- Jäger und Personen, die mit Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Ställe, in denen sich Geflügel befindet, in den folgenden 48 Stunden nicht betreten
- Konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen, zoologischen Gärten, Tierparks und –heimen entsprechend der Geflügelpest-Schutzverordnung
- Erhöhte Wachsamkeit für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel und unverzügliche Einleitung der diagnostischen Abklärung hinsichtlich HPAIV (hochpathogenes aviäres Influenzavirus)
- Tote Vögel sollten unverzüglich eingesammelt und stichprobenartig auf das Vorkommen von Influenza-A Infektionen in den Landesuntersuchungsämtern untersucht und anschließend sicher entsorgt werden, um eine Umweltkontamination bzw. eine Übertragung auf aasfressende Vögel zu vermeiden. Bei der stichprobenartigen Untersuchung sollte in jedem Fall von jeder Vogelart mindestens ein Tupfer pro Gebiet genommen werden. Totfunde sollten nach Art, Alter und Ort ihres Fundes dokumentiert werden.
Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI)
Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Hinweise für Jagdausübungsberechtigte
Durchführung des aktiven und passiven Monitoring bezüglich Aviärer Influenza bei Wildvögeln

1. Passives Monitoring
Das passive Monitoring hat zum Zweck, tote Wildvögel bestimmter Arten, die nicht im Rahmen der waidgerechten Jagdausübung erlegt wurden, virologisch auf das Vorliegen von aviären Influenza A Viren zu untersuchen.
Für das passive Monitoring geeignete Arten von Wildvögeln:
Gruppe | Art |
Wildgänse | Kanada-, Grau-, Saat-, Kurzschnabel-, Zwerg-, Ringel-, Rothals-, Blässgans |
Wildenten |
Stock-, Krick-, Knäk-, Kolben-, Reiher-, Schnatter-, Tafel-, Pfeif-, Spieß-, Löffelente, Zwergsäger |
Schwäne | Sing-, Höcker-, Zwergschwan |
Greifvögel/Eulen |
Mäusebussard, Turmfalke, Wanderfalke, Habicht, Sperber, Uhu, Rotmilan, Schwarzmilan, Rohrweihe |
sonstige Vogelarten | Kormoran, Graureiher, Weißstorch, Blässhuhn, Uferschnepfe, Lachmöwe, |
Erforderliche Angaben auf dem leserlich ausgefüllten und vor Verunreinigungen geschützten Probenbegleitschein:
- Grund der Einsendung: Passives Wildvogelmonitoring
- Einsender(Adresse)
- Funddatum
- Fundort (genaue Beschreibung, ggf. GPS-Daten)
- Wildvogelart und Zustand des Wildvogels(z.B. frisch tot, beginnende Autolyse, Tierfraß)
Wildvögeln, die sich bereits in fortgeschrittener Verwesung/Autolyse befinden, sind für die virologische Untersuchung auf HPAIV ungeeignet.
Die Tierkörper sind - auslaufsicher verpackt - dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Meißen zuzuleiten.
2. Aktives Monitoring
Das aktive Wildvogelmonitoring hat zum Zweck, Wildvögel bestimmter Arten, die im Rahmen der waidgerechten Jagdausübung erlegt wurden, virologisch auf das Vorliegen von aviären Influenza A Viren zu untersuchen.
Wildvogelart | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | Jan. | Feb. |
Stockente | X | X | O | O | O | O | O bis 15. | X |
Pfeif-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-,Samt- und Trauerente |
X | X | X | O | O | O | O bis 15. | X |
Höckerschwan | X | X | X | X | O | O | O | O bis 20. |
Graugans | X | O | O | O | O | O | X | |
Bläss-, Saat-, Ringel- und Kanadagans | X | X | X | X | O | O | O bis 15. | X |
Nilgans | X | O | O | O | O | O | O | X |
Schonzeit: X Jagdzeit: O
Quelle: http://www.wald.sachsen.de/jagdrecht-4612.html
Den Jagdausübungsberechtigen werden vom LUVÄ Meißen für die Entnahme von Proben kombinierter Rachen- und Kloakentupfer zur Verfügung gestellt.
Die Jagdausübungsberechtigen entnehmen von den erlegten Wildvögeln kombinierte Rachen- und Kloakentupfer.
Erforderliche Angaben auf dem leserlich ausgefüllten und vor Verunreinigungen geschützten Probenbegleitschein:
- Grund der Einsendung: Aktives Wildvogelmonitoring
- Einsender(Adresse)
- Probenentnahmedatum
- Erlegungsort (genaue Beschreibung, ggf. GPS-Daten)
- Wildvogelart
Die Tupferproben sind - sachgerecht verpackt - dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Meißen zuzuleiten.