Amtsleiter: | Frau Schurr |
Telefon: | 03521 725-2301 |
Fax: | 03521 725-88024 |
E-Mail: | kreisumweltamt@kreis-meissen.de |
Besucheranschrift: |
Remonteplatz 8 01558 Großenhain |
Zimmer: | 2.06 |
stellv. Amtsleiterin: | Frau Berthold |
Telefon: | 03521 725-2302 |
E-Mail: | kreisumweltamt@kreis-meissen.de |
Zimmer: | 2.53 |
Öffnungszeiten: | |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Meißen sind bereits seit einiger Zeit über eine zentrale Ortsvorwahl und Einwahl nach folgendem Schmema erreichbar:
03521 725-vierstellige Durchwahl
Zum 1. Oktober 2021 erfolgt die Umstellung der Telefontechnik für das Landratsamt Meißen von Seiten der Telekom und weiterer Vertragspartner auf digitale Technik (VoiceOverIP) und damit die Abschaltung der Einwahlknoten. Ab diesem Zeitpunkt entfallen die bisher noch nutzbaren Einwahlnummern für die Ortswahl Großenhain (03522) und Riesa (03525). Ab September und bis zum Zeitpunkt der Abschaltung wird hinter die bisherigen Einwahlnummern von Großenhain und Riesa ein entsprechender Ansagetext zur Information an die Anruferinnen und Anrufer hinterlegt.
Zentrale Einwahl: 03521 725-0
Freistaat Sachsen Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung Vorherige Ankündigung nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
über beabsichtigte Gewässerunterhaltungsmaßnahmen nach § 39 WHG i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 5 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) und über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen nach § 79 Absatz 3 SächsWG im Rahmen der gesetzlichen Duldungspflichten nach § 41 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 38 SächsWG
Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhaltungspflichtiger kündigt hiermit den Eigentümern, Anliegern, Hinterliegern sowie der Öffentlichkeit an den Gewässern 1. Ordnung, Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:
Im Jahr 2022 werden ganzjährig Maßnahmen zur Wühltierbekämpfung an den Hochwasserschutzanlagen, Stauanlagen und Gewässern durchgeführt.
Dazu werden auch gekennzeichnete Fallen und Fanggeräte verwendet, die weder berührt noch verändert oder entfernt werden dürfen.
Diese Maßnahmen dienen einem optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung!
Die verwendeten Hinweisschilder: