Im Kreisjugendamt werden u. a. Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltsverpflichtungen kostenfrei beurkundet. Für die Beurkundung ist vorab eine Terminvereinbarung unter 03521/725-3350; -3342 oder per E-Mail unter KJA.Beurkundungen@kreis-meissen.de notwendig. Beurkundungstermine werden in Meißen für montags, dienstags und donnerstags (zu unseren Sprechzeiten) vergeben. Für eine Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.
Zur Kontaktaufnahme können Sie auch gern folgendes Kontaktformular verwenden: „Button Kontaktformular“ (ggf. mit Rechtsklick Dokument erst downloaden/speichern)
Die Unterlagen, die zu einer Beurkundung benötigt werden, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Rubrik. In besonderen Fällen können jeweils weitere Unterlagen notwendig sein. Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen ist ein Dolmetscher erforderlich. Als Dolmetscher dürfen jedoch nicht eingesetzt werden: Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwager oder Schwägerin, Schwiegereltern oder der andere Elternteil.
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass), wenn die Mutter zur Beurkundung der Zustimmung anwesend ist
- Geburtsurkunde des Vaters (Original)
- Geburtsurkunde des Kindes (Original)
- wenn das Kind noch nicht geboren ist, Mutterpass und Geburtsurkunde der Mutter
Wahlweise kann die Anerkennung der Vaterschaft auch gebührenfrei beim Amtsgericht oder beim Standesamt ( beispielsweise zusammen mit der Geburtsbeurkundung ) oder bei einem Notar erfolgen. Im Ausland ist die Beurkundung bei deutschen Auslandsvertretungen möglich.
Hinweis: Sollte die Mutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde ( bitte hierzu entsprechende Nachweise vorlegen).
Beurkundung der gemeinsamen Sorge
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde des Kindes (Original)
- Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter
- wenn das Kind noch nicht geboren ist, Mutterpass und vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung
Wahlweise kann die Beurkundung der gemeinsamen Sorge auch gebührenpflichtig bei einem Notar erfolgen.
Hinweis: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein gemeinsames Sorgerecht anstreben sollen, können Sie sich zur Beratung an das Kreisjugendamt wenden. Die Abgabe der Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht ist entweder im Rahmen der Anerkennung der Vaterschaft oder zu jedem anderen späteren Zeitpunkt möglich. Verheiratete Elternpaare besitzen automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- letzter Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Urkunde)
- Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Jugendamt oder Rechtsanwalt
Wahlweise kann die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen auch gebührenfrei beim Amtsgericht oder bei einem Notar erfolgen. Im Ausland ist die Beurkundung bei deutschen Auslandsvertretungen möglich.