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Im Sachgebiet werden die folgenden Leistungen bearbeitet:
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Zum anspruchsberechtigte Personenkreis der Eingliederungshilfe zählen Personen, welche gemäß § 2 SGB IX eine körperliche, seelische, geistige oder andere Sinnesbeeinträchtigung haben, welche in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert werden.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Frühförderung und - Beratung
- Hilfe in integrativen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte
- Schulbegleiter
- Ganztagsbetreuung
- Ferienbetreuung
- Schülerbeförderung
- Eingliederungshilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen incl. Beförderungsleistungen (Wohnheim)
- Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen (Pflegefamilie)
- Sozialpädagogische Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
- Gewährung eines persönlichen Budgets, Gewährung von Hilfsmitteln, Hilfe zur Beschaffung und Erhaltung behindertengerechten Wohnraumes, Assistenzen
- Mobilitätsbeihilfe („Behindertenfahrdienst“)
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- Hilfe zur Pflege
- Außendienst Hilfe zur Pflege / Bedarfsermittlung
- Blindenhilfe
- Sozialpädagogische Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Erwachsene
Sachgebietsleitung: |
Frau Janik |
Telefon |
03521 725-3131 |
Telefax |
03521 725-3100 |
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Postanschrift: |
Landratsamt Meißen |
Dezernat Soziales |
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Kreissozialamt |
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Sachgebiet Sozialhilfe 2 |
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PF 10 01 52 |
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01651 Meißen |