Sachgebietsleiter: | Herr Heine |
Telefon: | 03521 - 725 2391 |
E-Mail: | |
Zimmer: | 2.38 |
Wie entsorge ich meine Abfälle ordnungsgemäß? - Eine Orientierungshilfe
Unser Sachgebiet ist für Sie da, wenn Sie Fragen zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und gewerblichen Unternehmen haben. Diese können unter anderem am schnellsten mit dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorger, im Landkreis Meißen der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE), oder in der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde im Landratsamt Meißen geklärt werden. Um Ihnen die Wahl des richtigen Ansprechpartners zu erleichtern, erhalten Sie hier eine Übersicht über die wichtigsten Themen der Abfallentsorgung und die zugehörigen Ansprechpartne
Bei Fragen zur Entsorgung üblicher Abfälle aus privaten Haushalten, wie z. B.: |
Bei Fragen zur Entsorgung anderer in Haushalt und Gewerbe anfallender Abfälle, wie z. B.: |
Bei Fragen zur gewerbsmäßigen Abfallentsorgung, z. B.: zu |
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Ansprechpartner |
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Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Meißner Straße 151a in 01445 Radebeul 0351 40404-50 www.zaoe.de |
Landratsamt Meißen SG Abfall / Boden / Altlasten Besucheranschrift: Remonteplatz 8 in 01558 Großenhain Postanschrift: Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen |
Bitte beachten Sie auch die hier auf der Seite bereitgestellten Hinweise/Merkblätter rund um die Themen Abfall und Abfallentsorgung.
Wie verhalte ich mich im Umgang mit Altlasten?
Unser Sachgebiet ist für Sie da, wenn Sie Fragen zur Behandlung von Bodenkontaminationen, altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten auf Privatgrundstücken bzw. auf industriell genutzten Grundstücken haben. Altlasten-Auskünfte für Ihr Grundstück erhalten Sie auf Anfrage. Erlangen Sie Kenntnis von bisher unbekannten Bodenverunreinigungen und Altlasten, sind wir zu informieren (Rechtspflicht).
Die Durchführung von Altlasten-Freistellungsverfahren (Bescheid, Vollzug und Finanzierung) nach dem Umweltrahmengesetz (URaG) in der Fassung des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen (InvestHemBesG) erfolgt ebenfalls in unserem Sachgebiet.
Anzeigen zu illegal abgelagerten Abfällen und abgestellten Autowracks nehmen wir entgegen und sorgen für eine ordnungsgemäße Beräumung.
Schlagwörter:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Sächs. Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Bundes-Bodenschutzverordnung
- Abfallrecht
- Altlastenfreistellung
- Nachweisverordnung für die Entsorgung von Abfällen
- Sächs. Umweltinformationsgesetz
- illegal abgelagerte Abfälle