Anspruch auf Blindenhilfe haben Personen, welche im Bezug von Landesblindengeld stehen und außerhalb von Einrichtungen leben. Die Leistung der Blindenhilfe ist nach dem SGB XII Einkommens- und Vermögensabhängig.
Bereich Landkreis Meißen: |
n.n. (Vertretung Herr Hähne) |
Telefon: |
03521 725 3162 |