Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört, wer gem. § 2 SGB IX eine körperliche, seelische, geistige oder andere Sinnesbeeinträchtigung hat, die ihn in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern.
- Gewährung eines persönlichen Budgets
Dem Leistungsberechtigten soll in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.
- Gewährung von Hilfsmitteln
Hilfsmittel, welche erforderlich sind, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen.
- Hilfe zur Beschaffung und Erhaltung behindertengerechten Wohnraumes
Bereich Landkreis Meißen: |
Frau Wachs |
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