Die Vermittlung von geistig und/oder körperlich behinderten Kindern erfolgt über den Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes. Nach Bescheinigung zur Aufnahme eines Pflegekindes erfolgt die Antragstellung beim Kreissozialamt Meißen auf Pflegegeld. Im Bereich der Pflegefamilien erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Pflegekinderwesens des Kreisjugendamtes, welche auch den nötigen Erziehungsaufwand abprüfen und für alle Rückfragen zur Verfügung stehen.
Bereich Altlandkreis Riesa-Großenhain (Wohnort der Pflegefamilie): |
Herr Müller |
Telefon: |
03521 725 3134 |
Bereich Altlandkreis Meißen (Wohnort der Pflegefamilie): |
Frau Bergmann |
Telefon: |
03521 725 3136 |
- Antrag
- Schweigepflichtentbindung
- Handzettel
(Download siehe Linkbereich auf der rechten Seite)