Schülerbeförderung für geistig und/oder körperlich behinderte Kinder im Landkreis Meißen an
- Förderschulen
- integrativen Schulen
Verfahren:
- vorrangig ist die Antragstellung beim Amt für Forst und Kreisentwicklung auf Spezialverkehr
- das Amt für Forst- und Kreisentwicklung organisiert für die Schüler das Taxiunternehmen
- parallel Antragstellung im Kreissozialamt Meißen auf Übernahme des entstehenden Überschreitungsbetrages, Eigenanteils der Schülerbeförderungskosten
Schülerbeförderung für geistig und/oder körperlich behinderte Kinder außerhalb des Landkreises Meißen
- Förderzentrum für körperliche und motorische Entwicklung Dresden
- Förderzentrum für Hörgeschädigte Dresden
- Landesschule für Blinde und Sehbehinderte - Förderzentrum Chemnitz
Verfahren:
- Wohnort im Umkreis von 10 km von Dresden
- vorrangig ist die Antragstellung auf organisiertes Taxi bei der Landeshauptstadt Dresden
- das Schulverwaltungsamt Dresden organisiert für die Schüler das Taxiunternehmen
- parallel Antragstellung im Kreissozialamt Meißen auf Übernahme des Eigenanteils der Schülerbeförderungskosten
- Wohnort außerhalb des 10 km Radius von Dresden
- vorrangige Antragstellung auf selbstorganisiertes Taxi bei der Landeshauptstadt Dresden
- das Kreissozialamt organisiert für die Schüler das Taxiunternehmen
- parallel Antragstellung im Kreissozialamt Meißen auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
- Landesschule für Blinde und Sehbehinderte
- vorrangige Antragstellung bei der Stadt Chemnitz auf selbstorganisiertes Taxi
- parallel Antragstellung im Kreissozialamt Meißen auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Bereich Landkreis Meißen: |
n.n. (Vertretung Frau Wachs) |
Telefon: |
03521 725 3140 |
- Antrag
- Schweigepflichtentbindung
- Handzettel
(Download siehe Linkbereich auf der rechten Seite)