Belehrung / Bescheinigung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (nach IfSG)
Bescheinigungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
(Gesundheitsnachweise)
- Durchführung von Belehrungen nach §§ 42,43 Infektionsschutzgesetz
- Erstellung von Bescheinigungen für Beschäftige im Lebensmittelbereich
Ort der Belehrung | Telefon |
Belehrungszeiten (Nur nach Anmeldung!*)
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Gesundheitsamt Meißen Brauhausstraße 21 Raumnummer* |
03521/7253469 |
Dienstags ab 16.30 Uhr |
* Anmeldung telefonisch: Mo und Do: 9-12 Uhr
Di: 14-16 Uhr
oder per E-Mail an: gesundheitsamt@kreis-meissen.de
Die genaue Uhrzeit der Belehrung sowie die Raumnummer zur Veranstaltung wird bei telefonischer Anmeldung festgelegt.