Der Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und zugehöriger Verordnungen obliegt den Behörden der Wasserwirtschaftsverwaltung. Sie haben verschiedene Aufgaben.
- Wasserwirtschaftsverwaltung
- Wasserbehörden
- Gewässer- und Anlagenaufsicht
- Führung des Wasserbuchs
- Wasserwirtschaftliche Planung, Datenerfassung, Dokumentation