Inhalt

Zweiundzwanzigste Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO)

Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen

Datei

Weitere Informationen