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Landkreis Meißen
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Allgemeine Informationen

Der neue Meißener Kreistag

Mitglieder des Meißener Kreistages

§ 24 der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLkrO) "Aufgaben des Kreistages":

(1) Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.

Übersicht der Fraktionen und Gruppierungen im Meißener Kreistag

Weitere Informationen zu den einzelnen Personen sind dem Ratsinformationssystem zu entnehmen.


Ratsinformations-system