Sächsischer Ausschreibungsdienst
Im Sächsischen Ausschreibungsdienst werden die öffentlichen Ausschreibungen und die öffentlichen Teilnahmewettbewerbe aller staatlichen und kommunalen Vergabestellen sowie der Zuwendungsempfänger im Freistaat Sachsen in Papierform im Sächsischen Ausschreibungsblatt und Online unter www.vergabe24.de veröffentlicht.
Neben der Recherche können heute bei bis zu 50% der Vergabeverfahren Vergabeunterlagen über den Sächsischen Ausschreibungsdienst in Papierform oder elektronischer Form bestellt werden. Im Auftrag des Herausgebers, der Sächsischen Staatskanzlei, wird der Sächsische Ausschreibungsdienst von SDV - Die Medien AG betrieben.
SDV - Die Medien AG
Besucheradresse:
Tharandter Str. 23-33
01159 Dresden
Telefon: 0351 4203-210
Telefax: 0351 4203-240
bieter@sdv.de
Vergabe von Bauleistungen (VOB)
Vergabe von Lieferungen/Leistungen (VOL)
Im Sächsischen Ausschreibungsblatt und unter Vergabe24 wurde nachfolgende Ausschreibung veröffentlicht:
Leistung: IT-System zur Optimierung der Personalprozesse
Ort/PLZ: 01662 Meißen
Vergabe-Nr.: 2011-01-B06001-93504
Download der vollständigen Bekanntmachung unter www.Vergabe24.de (Registrierung erforderlich)
Haupt- und Personalamt
Zentrale Dienste
VOL-Vergabestelle
Tel. 03521 7251141 oder 7251143
Stellenausschreibungen
Sonstige Ausschreibungen
Das Landratsamt Meißen bietet ein leerstehendes Herrenhaus (ehemaliges Weingut um 1770) mit Pavillon und Doppelgarage zum Kauf an.
Verkehrswert von 275.000,00 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie unter den Rufnummern (03522) 303 1602 sowie 303 1604
bzw. www.kreis-meissen.de.
Das Kaufangebot ist im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Dresdner Straße 72“ an das
Landratsamt Meißen
Dezernat Verwaltung
Amt für Hochbau und Liegenschaften
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
zu richten.
Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obigen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, besteht für den Landkreis Meißen nicht.
