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Landkreis Meißen
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31.08.2010 - Leistungen aus einer Hand

Der Landkreis Meißen hat mit Schreiben vom 02. August 2010 die Entfristung der Zulassung als kommunaler Träger für SGB II-Leistungen ab dem 01.01.2011 beantragt. Gleichzeitig wurde mit einem zweiten Schreiben um Erweiterung der Zulassung infolge der Kreisgebietsneugliederung gebeten.

Beide Anträge wurden zwischenzeitlich vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz befürwortet und nunmehr zur abschließenden Bearbeitung und erbetenen Zustimmung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin weitergeleitet.
Geplant ist, ab 01. Januar 2011 zwei Jobcenter mit Sitz in Meißen, Riesa und jeweiligen Außenstellen in Radebeul und Großenhain einzurichten, die sich vollumfänglich um die Belange der Hartz IV-Empfänger kümmern. Im Gebiet des Altlandkreises Meißen hat das Amt für Arbeit und Soziales (AfAS) diese Aufgabe bereits während der letzten 5 Jahre erfolgreich umgesetzt. Im Kreisgebiet Riesa-Großenhain war bislang die ARGE (eine Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Landkreisverwaltung) zuständig.
Bereits nach der Fusion im Sommer 2008 hat sich die Landkreisverwaltung für eine Ausweitung des Optionsmodells im Gesamtlandkreis Meißen und damit Übernahme der Betreuung von Langzeitarbeitslosen in kommunaler Eigenverantwortung ausgesprochen. In ihrer Sitzung am 24.06.2010 bekräftigten nun auch die Mitglieder des Kreistages diese Entscheidung und beschlossen die zukünftige Umsetzung des Vorhabens.
Derzeit wird auf allen Ebenen mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die neuen Strukturen und Zuständigkeiten ab 01.01.2011 funktionieren. Vor allem die persönliche Betreuung der Hilfeempfänger durch kompetente Sachbearbeiter und Fallmanager sowie der reibungslose Ablauf des Zahlungsverkehrs sollen sichergestellt werden.
Landrat Arndt Steinbach und alle vor Ort handelnden Personen sind jedoch zuversichtlich, dass es klappt und der Landkreis Meißen als optierende Kommune auch weiterhin seine Stärken bei der Betreuung und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen beweisen kann.

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