27.08.2010 - Fördermittel für den ländlichen Raum
Nach den Förderrichtlinien „Integrierte ländliche Entwicklung“ können Baumaßnahmen gefördert werden, die der Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz dienen.
Landrat Arndt Steinbach hat jetzt Förderbescheide unterschrieben, wonach zwei Kommunen und drei Privatleute entsprechende Zuwendungen erhalten.
Die Stadt Strehla bekommt rund 84.000 Euro für Ausbau bzw. Instandsetzung von Gehwegen und Fahrbahn der Feldstraße. 5.195 Euro gehen an die Gemeinde Niederau, wo sie für Neu- und Ausbau von Freianlagen Verwendung finden. Insgesamt 254.000 Euro erhalten die privaten Investoren für die Wiedernutzung von teils denkmalgeschützten Wohn- und Wirtschaftsgebäuden im ländlichen Raum.
„Mit der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den Programm „Integrierte ländliche Entwicklung“ wollen wir Bemühungen unterstützen, die das Leben auf dem Land attraktiv und besonders für junge Familien interessant machen“, so Landrat Arndt Steinbach.

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