1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
Landkreis Meißen
Kontakt | Impressum | Sitemap

Pressemitteilungen

  vorherige Meldungnächste Meldung Pfeil nach rechts

22.07.2010 - Fahrerlaubnisbehörde - Neue Regelung ab 1. August

Ab dem 1. August gibt es im Bereich des Kreisverkehrsamtes und hier in der Fahrerlaubnisbehörde mit ihren Adressen Meißen und Großenhain eine neue Regelung.

Alle Verfahren bei Entzug und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Verwarnungen und Anordnungen von Aufbauseminaren werden ausschließlich in der Behörde in Meißen, Brauhausstraße 21, bearbeitet. Zum Service der Außenstelle Großenhain gehören die Antragstellung zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, Erweiterungen der Klassen, der internationale Führerschein, Verlängerungen für LKW-Klassen und zur Personenbeförderung. Geöffnet hat die Außenstelle Großenhain auf der Herrmannstraße dienstags von 7.30 bis 12 und 13 bis 18 Uhr und donnerstags von 7.30 bis 12 und 13 bis 17 Uhr. Dazu erklärt die Amtsleiterin Heike Wauer: „Die Zahlen der Strafverfahren sind steigend. Rückläufig sind dagegen die Anträge auf Ersterteilungen auf Grund der geburtenschwachen Jahrgänge. Die Besucherzahlen sinken analog der reduzierten Bevölkerungszahl in der Region.“ Die Fahrerlaubnisbehörde der Landkreisverwaltung Meißen hat mit insgesamt 36 Wochenstunden ohne Schließtag im Vergleich zu anderen Landratsämtern die längsten Öffnungszeiten in Sachsen. Auf die Frage nach dem möglichen Umtausch alter Führerscheine, weist Heike Wauer darauf hin, dass „die Bundesdruckerei jedem Antragsteller den neuen Kartenführerschein per Post direkt zustellt und die Abholung im Amt damit entfällt.“

Service

Logo Adobe

Sollten Sie den kostenlosen PDF-Reader noch nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, so können Sie ihn hier downloaden.