Dem Kreisentwicklungsamt als Bewilligungsbehörde sind die Regionalmanagements der unten genannten LEADER- und ILE-Gebiete zur Antragsberatung und Einstufung der Förderwürdigkeit der Projekte vorgeschaltet.
Hinweis: Nicht alle Stadt-/Gemeinde- bzw. Ortsteile sind in vollem Umfang förderfähig.
Der Förderrichtlinie liegt eine Gebietskulisse zugrunde.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Regionalmanagement oder hier im Kreisentwicklungsamt.
Gern können Sie sich auch auf der Seite des SMUL dazu informieren (Datei Gebietskulisse im rechten Bereich). Dort finden Sie außerdem den Richtlinientext, die Antragsunterlagen usw.
Die Ansprechpartner der Regionalmanagements der LEADER- und ILE-Gebiete finden Sie unter folgenden Links:
Aufgaben des Sachgebiets Ländliche Entwicklung:
- Umsetzung des Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum (EPLR) Sachsen (mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK, mit Mitteln vom Bund und dem Land Sachsen) über die Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung in Sachsen (RL ILE/2007), Förderperiode 2007 bis 2013
- unterteilt in LEADER- und ILE-Gebiete mit einem ILE-Konzept als gemeinsamer Handlungsstrategie einer gesamten Region sowie Basisgebiete (unterschiedliche Fördersätze)
- gefördert werden können unter anderem:
- beschäftigungswirksame Maßnahmen (wirtschaftliche Umnutzung/Wiedernutzung leerstehender bzw. ungenutzter Bausubstanz einschließlich Maßnahmen zur Grundversorgung der Bevölkerung; Ausbau von Breitbandtechnologien durch Kommunen, Vereine, KMU)
- Entwicklung des Landtourismus (Dienstleistungen und Marketing, öffentlich zugängliche touristische Infrastruktur, Erweiterung von Beherbergungskapazitäten)
- Ausbau technischer und kommunaler Infrastruktur (Straßen und Wege sowie damit in Verbindung stehende Ingenieurbauwerke und Nebenanlagen, Gehwege, Straßenbeleuchtung)
- Verbesserung der Agrarstruktur (Verfahren der Ländlichen Neuordnung, Ländlicher Wegebau)
- Umnutzung, Wiedernutzung und Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke (zur Nutzung als Hauptwohnsitz, vorrangige Förderung für junge Familien)
- Siedlungsökologische Maßnahmen (Anlagenbau zum Schutz von Oberflächen- und Niederschlagswasserschäden, Abbruch baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Rückbau)
- Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe (öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz, Modernisierung bestehender dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen, Erhalt von Einrichtungen durch Außenhüllensanierung und Freiflächenentwicklung, Neu- und Ausbau von öffentlich zugänglichen Freianlagen insbesondere für Kinder/Jugendliche/Senioren, ländliches Kulturerbe mit ökonomischen Effekten)
- Strategieentwicklung und deren Umnutzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete) sowie LEADER (LEADER-Gebiete) - Beratung von Antragstellern, Prüfung und Bewilligung (oder Ablehnung) der Förderanträge, Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen, Prüfung der Verwendungsnachweise, Freigabe der Auszahlungen in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Bearbeitung von Widerspruchsverfahren
- Überwachung und endgültige Abwicklung der Förderverfahren der Förderperioden 1994 - 1999, 2000 - 2006, 2007 - 2013, ggf. (Einzelfälle) 1991 – 1993
- Mitwirkung bzw. Durchführung des gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen und von der Zahlstelle auszuführenden Verwaltungs- und Kontrollsystems
