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Landkreis Meißen
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Pressemitteilungen

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23.06.2010 - Gefährliche Bienenkrankheit!

Am 17. Juni wurde in Zeithain die Amerikanische Faulbrut bei Bienen amtlich festgestellt. Die Amerikanische oder auch Bösartige Faulbrut ist eine gefährliche Erkrankung des Bienenvolkes und eine anzeigepflichtige Tierseuche gemäß § 1 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen.

Ihr Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium, das ausschließlich die Bienenbrut befällt. Die Bakterien vermehren sich in der Larve, töten diese ab und gehen dann in die umweltbeständige Dauerform, die als Spore bezeichnet wird, über. Erwachsene Bienen können nicht an Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen und führen so die Infektionskette fort. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich, so dass mit Sporen belasteter Honig unbedenklich verzehrt werden kann. Um den Ausbruchsherd wurde entsprechend der Bienenseuchenverordnung ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1 km gebildet. Das Verbringen von Bienen in den Sperrbezirk bzw. aus dem Sperrbezirk ist verboten. Alle Bienenhaltungen im Radius von 3 km um den Ausbruchsherd werden vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen in den nächsten Tagen überprüft. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Bienen nach der Bienenseuchenverordnung unter Angabe des Standortes und der Anzahl der Völker im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigepflichtig ist (Landratsamt Meißen, PF 10 01 52, 01651 Meißen, lueva@kreis-meissen.de). Bitte lesen Sie unter "Aktuelles" -> "Bekanntgaben" auch die Allgemeinverfügung!

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