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23.06.2010 - ZAOE geht gegen übervolle Abfallbehälter vor

Oft stehen Abfallbehälter zur Entleerung bereit, deren Inhalt so überquillt, dass sie sich nicht schließen lassen, die Deckel an der Seite herunterhängen oder mehr als 45 Grad geöffnet sind. Dagegen will der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) nun vorgehen.

„Gebührengerechtigkeit und Unfallschutz lassen uns so handeln“, sagt Raimund Otteni, Geschäftsführer des Zweckverbandes.
Geht man im Verbandsgebiet von fünf Prozent Behälter mit zehn Liter überfülltes Volumen aus, so entspricht das einer Jahresgebühr von rund 47.500 Euro. Nicht zu vernachlässigen ist der Unfallschutz. So können beim Entleeren der Behälter Abfälle herausfallen und den Müllwerker verletzen. Ungeklärt ist auch die Frage, wer die Verschmutzung dann beseitigt.
Seit dem 1. Juli geht der ZAOE gegen die Müllsünder vor. Jeder übervolle Behälter wird nach der Leerung mit einem grünen Aufkleber versehen. Darauf wird auf die Ordnungswidrigkeit hingewiesen und gebeten, eine Überfüllung des Behälters zukünftig zu unterlassen. Der Entsorger teilt dem Verband täglich die Behälternummern mit.
Im ersten Widerholungsfall wird der Grundstückseigentümer per Schreiben aufgefordert, die Satzung des ZAOE einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Trotzdem wird der Behälter geleert.
Wird im zweiten Widerholungsfall der Behälter überfüllt bereitgestellt, erhält der Grundstückseigentümer dann einen Bußgeldbescheid.
„Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer die Möglichkeit, jeder Zeit einen größeren Abfallbehälter zu wählen“, führt Otteni aus. Dies bedeute aber nicht, dass der Behälter dann zu jedem Termin laut Abfallkalender zur Entleerung bereitgestellt werden müsste. Otteni: „Der ZAOE bietet gern Hilfe an. Abfallberater geben Tipps zur richtigen Trennung der Abfälle und welche Behältergröße die richtige ist“.
Sollte kurzfristig einmal mehr Restabfall anfallen als in den Abfallbehälter passt, so kann ein Restabfallsack des ZAOE genutzt werden. Mit der Gebühr von fünf Euro ist die Entsorgung des Restabfallsackes dann abgegolten und kann zum Termin zur Abholung bereitgestellt werden. Erworben werden kann der Abfallsack in der Geschäftsstelle und auf allen Wertstoffhöfen und Umladestationen des ZAOE oder bei den beauftragten Entsorgungsunternehmen. Bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist vorab anzufragen.
Geschäftsstelle des ZAOE
Tel.: 0351 40404800, presse@zaoe.de, www.zaoe.de

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