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Landkreis Meißen
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02.10.2009 - Fluglaternenverordnung erlassen

Verbot für "Himmelslaternen" im Bezirk der Landesdirektion...

Es ist im Bezirk der Landesdirektion Dresden verboten, unbemannte
frei fliegende Flugobjekte aufsteigen zu lassen, bei denen der Auftrieb
durch die von einer eigenen Feuerquelle erwärmte Luft bewirkt wird
(Fluglaternen), die insbesondere unter den Bezeichnungen "Himmelsla-
terne", "Skylaterne", "Skyballone", "Kong-Ming-Laterne" bekannt sind.

Veröffentlicht ist die Fluglaternenverordnung im Sächsischen Gesetz-
und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 30. September 2009.