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Landkreis Meißen
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Schülerbeförderung

Als Träger der Schülerbeförderung ist es Aufgabe des Landkreises, die Beförderung der Schüler zwischen Wohnung und Schule sowie zurück satzungsgemäß sicherzustellen. Diese Aufgabe wird innerhalb der Kreisverwaltung vom Kreisentwicklungsamt wahrgenommen.
Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten erfolgt auf Antrag.

Grundlagen sind das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)  und die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises.

Maßgeblich ist der Standort der besuchten Schule.


Aufgaben und Ansprechpartner:

  • Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für die Schülerbeförderung, Organisation der notwendigen Schülerbeförderung mit Schulträgern und Verkehrsunternehmen  
  • Vollzug der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises mit:
    - Bearbeitung der Anträge
    - Bewilligung
    - Entscheidung im Widerspruchsverfahren

Ansprechpartner:

 

Frau Erler Telefon: 03522/303-2413
Frau Muschter Telefon: 03522/303-2418
Frau Scharf Telefon: 03522/303-2414

 

 

 

 

 


Anträge + Satzung Schülerbeförderung