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Landkreis Meißen
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Förderung

Im Freistaat Sachsen ist die Kulturpflege gemäß § 2 Abs. 1 SächsKRG eine Pflichtaufgabe der Landkreise und Gemeinden. Die Kulturräume unterstützen die Träger von Kulturarbeit regionaler Bedeutung durch Unterstützung bei der Finanzierung und Koordinierung.

Der Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fördert kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen (Projekte) in folgenden Sparten:

  • Museen, Sammlungen, Ausstellungen
  • Theater, darstellende Kunst, Literatur
  • Orchester und Musik
  • Musikschulen
  • Bildende Kunst
  • Bibliotheken
  • Kultur- und Kommunikationszentren
  • Soziokultur     

Förderung im investiven Bereich im Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge ab dem Förderjahr 2010

In Abhängigkeit der jährlichen Haushaltssituation kann der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zusätzlich zu der Förderung im Verwaltungshaushalt eine Förderung im investiven Bereich vornehmen. Dabei gelten folgende Kriterien:

- gefördert werden ausschließlich Ausstattungsinvestitionen
- der Maximalfördersatz an den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 40 %
- Baumaßnahmen werden nicht gefördert