Im Freistaat Sachsen ist die Kulturpflege gemäß § 2 Abs. 1 SächsKRG eine Pflichtaufgabe der Landkreise und Gemeinden. Die Kulturräume unterstützen die Träger von Kulturarbeit regionaler Bedeutung durch Unterstützung bei der Finanzierung und Koordinierung.
Der Kulturraum Elbtal-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fördert kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen (Projekte) in folgenden Sparten:
- Museen, Sammlungen, Ausstellungen
- Theater, darstellende Kunst, Literatur
- Orchester und Musik
- Musikschulen
- Bildende Kunst
- Bibliotheken
- Kultur- und Kommunikationszentren
- Soziokultur
Förderung im investiven Bereich im Kulturraum Elbtal – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge ab dem Förderjahr 2010
In Abhängigkeit der jährlichen Haushaltssituation kann der Kulturkonvent des Kulturraumes Elbtal – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zusätzlich zu der Förderung im Verwaltungshaushalt eine Förderung im investiven Bereich vornehmen. Dabei gelten folgende Kriterien:
- gefördert werden ausschließlich Ausstattungsinvestitionen
- der Maximalfördersatz an den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 40 %
- Baumaßnahmen werden nicht gefördert


