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Landkreis Meißen
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Organe

Die Organe des Kulturraumes Elbtal - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Der Kulturkonvent

Stimmberechtigte Mitglieder des Kulturkonventes sind die Landräte der Mitgliedslandkreise des Zweckverbandes Kulturraum Elbtal - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. Beratende Stimme haben je zwei von den Kreistagen der Mitgliedslandkreise gewählte Vertreter sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Kulturbeirates.

Zu den Aufgaben des Kulturkonventes gehören insbesondere der Erlass der Satzung des Kulturraumes, die Feststellung des jährlichen Finanzbedarfes, die Finanzplanung, die Aufstellung der Förderliste, die Festsetzung der jährlichen Höhe der Kulturumlage, die Mittelverteilung und der Jahresabschluss, § 4 Abs. 2 SächsKRG. Der Kulturkonvent tritt in der Regel zwei- bis dreimal jährlich zusammen.

Der Kulturbeirat

Der Kulturkonvent beruft ehrenamtliche Kultursachverständige in den Kulturbeirat, § 4 Abs. 7 SächKRG. Der Kulturkonvent ist an die Entscheidungsvorschläge des Kulturbeirates nicht gebunden, er hat jedoch gegebenenfalls abweichende Entscheidungen schriftlich zu begründen und dem Kulturbeirat mitzuteilen, § 4 Abs. 9 SächsKRG.

Der Kulturbeirat des Kulturraumes Elbtal - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge setzt sich aus 16 Kultursachverständigen der Regionen Meißen und Sächsische Schweiz - Osterzgebirge zusammen.

Facharbeitsgruppen

  o Museen, Sammlungen, Ausstellungen
  o Theater, darstellende Kunst, Literatur
  o Orchester, Musik
  o Musikschulen
  o Bildende Kunst
  o Bibliotheken
  o Kultur- und Kommunikationszentren
  o Soziokultur

Die Arbeit der Gremien wird unterstützt und koordiniert durch das Kultursekretariat.

Die Rechtsaufsichtsbehörde lt. § 8 SächsKRG ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.