| Sachgebietsleitung: | Frau Lämmel |
| Telefon | 035 21 – 72 53 161 |
| Telefax | 035 21 – 72 58 80 59 |
| sozialamt@kreis-meissen.de | |
| Sitz: | Loosestraße 17/19 Haus A |
Postanschrift:
Landratsamt Meißen
Dezernat Soziales
Kreissozialamt
Sachgebiet Sonstige Leistungen
PF 10 01 52
01651 Meißen
BAföG- Bundesausbildungsförderungsgesetz
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die individuelle Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung, wenn einem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sind Sozialleistungen, die vom Bund und vom Land getragen werden.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Meißen ist verantwortlich für die Förderung junger Auszubildender im schulischen Bereich.
Weitere Informationen zum Gesetz und zu den Formblättern sind erhältlich unter http://www.das-neue-bafoeg.de/
Besucheranschrift (Antragsannahme, persönliche und telef. Beratung):
Landratsamt Meißen
Kreissozialamt
Loosestraße 17/19 Haus A
01662 Meißen
| Fax: | 035 21 – 72 58 80 59 |
| E-Mail: | sozialamt@kreis-meissen.de |
Ansprechpartner:
| Sachbearbeiter: | Telefon: |
| Frau Wiegratz | 035 21 - 72 53 167 |
| Frau Hausmann | 035 21 - 72 53 163 |
| Frau Rosner | 035 21 - 72 53 168 |
| Frau Peschel | 035 21 - 72 53 166 |
| Herr Naumann | 035 21 - 72 53 165 |
USG
Das Unterhaltssicherungsgesetz ist ein Bundesgesetz.
Die Leistungen zur Unterhaltssicherung trägt der Bund.
Im Rahmen der Auftragsverwaltung ist das Landratsamt Meißen für den Vollzug des Unterhaltssicherungsgesetzes verantwortlich.
Während des Wehr- und Zivildienstes wird der Lebensbedarf des Wehr- und Zivildienstleistenden und seiner Familienangehörigen nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) sichergestellt.
Der Anspruch muss bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde durch Antrag geltend gemacht werden.
Dabei handelt es sich um Sozialleistungen von besonderer Art.
Sie sollen insbesondere der Familie des Einberufenen aber auch dem Einberufenen selbst während der Zeit der Ableistung seiner Wehrpflicht oder des Zivildienstes eine der bisherigen wirtschaftlichen entsprechenden Lebensführung ermöglichen.
Es ist auch möglich, sich im Internet unter http://www.zivildienst.de/ oder http://www.bundeswehr.de/ zu informieren.
Besucheranschrift (Antragsannahme, persönliche und telef. Beratung):
Landratsamt Meißen
Kreissozialamt
Loosestraße 17/19 Haus A
01662 Meißen
| Fax: | 035 21 – 72 58 80 59 |
| E-Mail: | sozialamt@kreis-meissen.de |
Ansprechpartner:
| Sachbearbeiter: | Telefon: |
| Frau Wiegratz | 035 21 - 72 53 167 |
| Frau Hausmann | 035 21 - 72 53 163 |
Elterngeld/ Landeserziehungsgeld
Das Elterngeld ist eine Transferleistung für Familien mit kleinen Kindern und dient zur Unterstützung ihrer Lebensgrundlage.
Es soll den Eltern die Möglichkeit geben, sich ihren Kindern, im Zeitraum ab Geburt bis max. zum 14. Lebensmonat des Kindes, intensiv zu widmen, ohne dass daraus unzumutbare wirtschaftliche Nachteile für die Familien entstehen.
Die Antragstellung für das Elterngeld ist frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes möglich. Es wird rückwirkend nur für die letzten 3 Monate vor Eingang des Antrages geleistet.
Nähere Informationen zum Elterngeld finden Sie auch unter http://www.bmfsfj.de/
Nach dem Bezug des Elterngeldes gewährt der Freistaat Sachsen Landeserziehungsgeld als einkommensabhängige Sozialleistung im 2. oder 3. Lebensjahr der Kinder.
Die Antragstellung für das Landeserziehungsgeld ist frühestens 3 Monate vor Beginn des gewählten Leistungszeitraumes möglich. Es wird rückwirkend nur für den Monat vor Antragstellung gewährt.
Nähere Informationen zum Landeserziehungsgeld in Sachsen finden Sie auch unter www.amt24.sachsen.de
Für alle im Landkreis Meißen wohnenden Antragsteller ist das Sachgebiet Erziehungs- und Elterngeld beim Landratsamt Meißen zuständig.
Postanschrift:
Landratsamt Meißen
Dezernat Soziales
Kreissozialamt
SG Erziehungs- und Elterngeld
PF 10 01 52
01651 Meißen
Besucheranschrift (Antragsannahme, persönliche und telef. Beratung):
Landratsamt Meißen
Kreissozialamt
SG Erziehungs- und Elterngeld
Loosestraße 17/19 Haus A
01662 Meißen
| Fax: | 035 21 – 72 58 80 59 |
| E-Mail: | sozialamt@kreis-meissen.de |
Ansprechpartner:
| Sachbearbeiter: | Telefon: | Geburtstage der Kinder |
| Herr Stein | 035 21 - 72 53 174 | 1., 3., 5., 7., 9., 11., 13., 15., 17., 19 |
| Frau Nitzschner | 035 21 - 72 53 170 | 2., 4., 6., 8., 10., 12., 14., 16., 18., 20 |
| Frau Jahn | 035 21 - 72 53 173 | 21., 22., 23., 24., 25., 26., 27., 28., 29., 30., 31 |
Antragsteller: Selbstständige / Gewerbe
| Sachbearbeiter: | Telefon: | Geburtstage der Kinder |
| Frau Adler | 035 21 - 72 53 172 | 1., 3., 5., 7., 9., 11., 13., 15., 17., 19., 21., 23., 25., 27., 29., 31 |
| Frau Hennig | 035 21 - 72 53 169 | 2., 4., 6., 8., 10., 12., 14., 16., 18., 20., 22., 24., 26., 28., 30 |
