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Landkreis Meißen
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Planung / Koordination

Jugendhilfeplanung

Ansprechpartnerin: Frau Thiele
Telefon: 035 21 - 72 53 205
E-Mail: jugendamt@kreis-meissen.de            
 

Aufgaben:

Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII den Auftrag, die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Jugendhilfe, den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.

  • Jugendhilfeplanung / Jugendhilfestatistik
  • Jugendhilfeplanerische Stellungnahmen zu allen Anträgen auf Landesförderung, Bundesprogrammen und u.a.
  • Gremienarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss bezüglich sachlicher und fachlicher Begleitung von entscheidungsrelevanten Vorgängen
  • Erarbeitung und Fortschreibung der Jugendhilfeplanung und von spezifischen Fachplänen
  • Anerkennungsverfahren für freie Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Koordinations- und Informationsstelle für „Frühe Hilfen“

Ansprechpartner: Herr Klemm
Telefon: 035 21 - 72 53 206
E-Mail: jugendamt@kreis-meissen.de            
 

Förderung über „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen“ (FRL Weiterentwicklung) und Bestandteil des Sächsischen Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz

Aufgaben:

Mit dem Aufbau eines umfassenden Kompetenznetzwerkes Früher Hilfen im Landkreis Meißen verfolgt die Koordinations- und Informationsstelle das Ziel den Kinderschutz weiter zu verbessern und Fachkräfte zu unterstützen risikohafte Entwicklungen frühzeitiger zu erkennen und schneller zu handeln. 

  • Weiterentwicklung von Richtlinien und Krisenplänen bei Anzeigen von Kindeswohlgefährdung
  • Fachübergreifende, sozialraumorientierte Kooperation und Vernetzung mit allen Sachgebieten im Jugendamt, mit anderen Ämtern, Behörden, Ärzten, Polizei, Gericht und freien Trägern
  • Analysen und Berichterstattungen zur Evaluation der Wirksamkeit und Effizienz früher Hilfen und der angrenzenden Jugendhilfeleistungen, Ableiten von Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit