Jugendhilfeplanung
| Ansprechpartnerin: | Frau Thiele |
| Telefon: | 035 21 - 72 53 205 |
| E-Mail: | jugendamt@kreis-meissen.de |
Aufgaben:
Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII den Auftrag, die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Jugendhilfe, den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.
- Jugendhilfeplanung / Jugendhilfestatistik
- Jugendhilfeplanerische Stellungnahmen zu allen Anträgen auf Landesförderung, Bundesprogrammen und u.a.
- Gremienarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss bezüglich sachlicher und fachlicher Begleitung von entscheidungsrelevanten Vorgängen
- Erarbeitung und Fortschreibung der Jugendhilfeplanung und von spezifischen Fachplänen
- Anerkennungsverfahren für freie Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Koordinations- und Informationsstelle für „Frühe Hilfen“
| Ansprechpartner: | Herr Klemm |
| Telefon: | 035 21 - 72 53 206 |
| E-Mail: | jugendamt@kreis-meissen.de |
Förderung über „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen“ (FRL Weiterentwicklung) und Bestandteil des Sächsischen Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz
Aufgaben:
Mit dem Aufbau eines umfassenden Kompetenznetzwerkes Früher Hilfen im Landkreis Meißen verfolgt die Koordinations- und Informationsstelle das Ziel den Kinderschutz weiter zu verbessern und Fachkräfte zu unterstützen risikohafte Entwicklungen frühzeitiger zu erkennen und schneller zu handeln.
- Weiterentwicklung von Richtlinien und Krisenplänen bei Anzeigen von Kindeswohlgefährdung
- Fachübergreifende, sozialraumorientierte Kooperation und Vernetzung mit allen Sachgebieten im Jugendamt, mit anderen Ämtern, Behörden, Ärzten, Polizei, Gericht und freien Trägern
- Analysen und Berichterstattungen zur Evaluation der Wirksamkeit und Effizienz früher Hilfen und der angrenzenden Jugendhilfeleistungen, Ableiten von Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit
