Als Träger der Schülerbeförderung ist es Aufgabe des Landkreises, die Beförderung der Schüler zwischen Wohnung und Schule sowie zurück satzungsgemäß sicherzustellen. Die Übernahme der Schüler-beförderungskosten erfolgt auf Antrag.
Grundlagen sind das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) und die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises.
Maßgeblich ist der Standort der besuchten Schule.
Aufgaben und Ansprechpartner:
- Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für die Schülerbeför-derung, Organisation der notwendigen Schülerbeförderung mit Schulträgern und Verkehrsunternehmen
- Vollzug der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises mit:
- Bearbeitung der Anträge
- Bewilligung
- Entscheidung im Widerspruchsverfahren
Ansprechpartner:
| Frau Erler | Telefon: 03522/303-2413 |
| Frau Geißler | Telefon: 03522/303-2414 |
| Frau Muschter | Telefon: 03522/303-2418 |
| Frau Schröter | Telefon: 03522/303-2415 |
