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Landkreis Meißen
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Schülerbeförderung

Als Träger der Schülerbeförderung ist es Aufgabe des Landkreises, die Beförderung der Schüler zwischen Wohnung und Schule sowie zurück satzungsgemäß sicherzustellen. Die Übernahme der Schüler-beförderungskosten erfolgt auf Antrag.

Grundlagen sind das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)  und die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises.

Maßgeblich ist der Standort der besuchten Schule.


Aufgaben und Ansprechpartner:

  • Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für die Schülerbeför-derung, Organisation der notwendigen Schülerbeförderung mit Schulträgern und Verkehrsunternehmen  
  • Vollzug der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises mit:
    - Bearbeitung der Anträge
    - Bewilligung
    - Entscheidung im Widerspruchsverfahren

Ansprechpartner:

Frau Erler Telefon: 03522/303-2413
Frau Geißler Telefon: 03522/303-2414
Frau Muschter Telefon: 03522/303-2418
Frau Schröter Telefon: 03522/303-2415

 


 

 

 


Anträge + Satzungen Schülerbeförderung