| Sachgebietsleiter: |
Herr Wesser |
|---|---|
| Telefon: |
035 22 - 30 32 34 1 |
| E-Mail: | umweltamt@kreis-meissen.de |
| Sitz: | Zimmer 003 |
| stellv. Sachgebietsleiter: |
Herr Pfeiffer |
|---|---|
| Telefon: | 035 22 - 30 32 34 2 |
| Sitz: | Zimmer 005 |
Der Landkreis Meißen ist Ihre Untere Naturschutzbehörde. Die Erfüllung der hiermit verbundenen Aufgaben im Landratsamt sichert das Sachgebiet Naturschutz im Kreisumweltamt.
Grundlagen unserer Fach- und Rechtsarbeit bilden Bundes- und Landesvorschriften. Soweit in diesen Vorschriften ausdrückliche Anforderungen nicht formuliert sind, obliegt es uns u.a., nach pflichtgemäßem Ermessen notwendige Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.
Schwerpunkte unserer Arbeit für Sie sind die Beurteilung und Gestattung von Ihren Vorhaben, die Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgüter haben, oder die Mitwirkung bei übergreifenden Genehmigungsverfahren (z.B. im Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserrecht und in Planfeststellungsverfahren, die durch andere Behörden geführt werden.
Wir sind mit der Ausweisung und Überwachung von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen beauftragt und zeichnen für den Biotop- und Artenschutz im Landkreis Meißen verantwortlich.
Seit August 2008 vollziehen wir die europäischen Bestimmungen zum Handelsartenschutz. Dabei stellen wir CITES-Bescheinigungen aus und führen Aufsicht über Halter, Züchter und Händler besonders geschützter Arten.
Weiterführende Informationen finden Sie über die Navigationsleiste am linken Bildschirmrand.
