| Sachgebietsleiter: |
Herr Dr. Naumann |
|---|---|
| Telefon: |
035 22 - 30 32 39 1 |
| E-Mail: | umweltamt@kreis-meissen.de |
| Sitz: | Zimmer 205 |
| stellv. Sachgebietsleiter: |
Herr Lehwald |
|---|---|
| Telefon: |
035 22 - 30 32 39 2 |
| Sitz: | Zimmer 206 |
Unser Sachgebiet ist für Sie da, wenn Sie als Unternehmen oder als Privatperson eine Abfall-Erzeuger-Nummer, eine Abfall-Beförderer-Nummer oder eine Abfall-Entsorger-Nummer benötigen. Bei der Behandlung von Bodenkontaminationen, altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten auf Privatgrundstücken- insbesondere auf industriell genutzten Grundstücken- werden Sie von uns fachkundig beraten. Altlasten-Auskünfte für Ihr Grundstück erhalten Sie auf Anfrage. Erlangen Sie Kenntnis von bisher unbekannten Bodenverunreinigungen und Altlasten, sind wir zu informieren (Rechtspflicht).
Die Durchführung von Altlasten-Freistellungsverfahren (Bescheid, Vollzug und Finanzierung) nach dem Umweltrahmen- und Hemmnisbeseitigungsgesetz erfolgt ebenfalls in unserem Sachgebiet.
Anzeigen von illegal abgelagerte Abfälle und abgestellte Autowracks nehmen wir entgegen und sorgen für eine ordnungsgemäße Beräumung.
Schlagwörter:
- Abfallrecht
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- Sächs. Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
- Sächs. Umweltinformationsgesetz
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Bundes-Bodenschutzverordnung
- Altlastenfreistellung
- Nachweisverordnung für die Entsorgung von Abfällen
- illegal abgelagerte Abfälle
