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Landkreis Meißen
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

Sachgebietsleiter:

Herr Dr. Naumann

Telefon:

035 22 - 30 32 39 1

E-Mail: umweltamt@kreis-meissen.de
Sitz: Zimmer 205

stellv. Sachgebietsleiter:

Herr Lehwald

Telefon:

035 22 - 30 32 39 2

Sitz: Zimmer 206

Unser Sachgebiet ist für Sie da, wenn Sie als Unternehmen oder als Privatperson eine Abfall-Erzeuger-Nummer, eine Abfall-Beförderer-Nummer oder eine Abfall-Entsorger-Nummer benötigen. Bei der Behandlung von Bodenkontaminationen, altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten auf Privatgrundstücken- insbesondere auf industriell genutzten Grundstücken- werden Sie von uns fachkundig beraten. Altlasten-Auskünfte für Ihr Grundstück erhalten Sie auf Anfrage. Erlangen Sie Kenntnis von bisher unbekannten Bodenverunreinigungen und Altlasten, sind wir zu informieren (Rechtspflicht).

Die Durchführung von Altlasten-Freistellungsverfahren (Bescheid, Vollzug und Finanzierung) nach dem Umweltrahmen- und Hemmnisbeseitigungsgesetz erfolgt ebenfalls in unserem Sachgebiet.

Anzeigen von illegal abgelagerte Abfälle und abgestellte Autowracks nehmen wir entgegen und sorgen für eine ordnungsgemäße Beräumung.

Schlagwörter:

  • Abfallrecht
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • Sächs. Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
  • Sächs. Umweltinformationsgesetz
  • Bundes-Bodenschutzgesetz
  • Bundes-Bodenschutzverordnung
  • Altlastenfreistellung
  • Nachweisverordnung für die Entsorgung von Abfällen
  • illegal abgelagerte Abfälle

Bei Fragen zur Abfallbeseitigung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Abfall/ Altlasten/ Bodenschutz

Altstandort: Copyright Landratsamt Meißen

Ehemalige oberirdische Tankstelle auf einem Altstandort

Autowracks: Copyright Landratsamt Meißen

Eine illegale Ablagerung von Autowracks