| Sachgebietsleiter: |
Herr Dr. Lange |
|---|---|
| Telefon: | 035 22 - 30 32 321 |
| E-Mail: | umweltamt@kreis-meissen.de |
| Sitz: | Zimmer 212 |
Zweck des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und, Strahlungen zu vermeiden. Der Immissionsschutz hat das Ziel Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter zu schützen.
Die Grundlage des Immissionsschutzes bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen zahlreichen Verordnungen.
Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde:
- Die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzrecht
- Die fachliche Prüfung immissionsschutzrechtlicher Belange von Vorhaben im Genehmigungsverfahren unterschiedlicher Rechtsgebiete
- Die Überwachung des Betriebs von gewerblichen und nicht gewerblichen Anlagen
- Die Bearbeitung von Beschwerden über den Betrieb o. g. Anlagen
- Die Durchführung und Anordnung von Messungen an Emissionsquellen
- Der Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des ordnungsgemäßen Betrieb von Anlagen
- Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Immissionsschutz
- Die Erarbeitung von Luftreinhalteplänen
- Die Beratung von Bürgern, Anlagenbetreibern und Institutionen zum Immissionsschutz
- Die Erteilung von Auskünften nach dem Umweltinformationsgesetz
