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Landkreis Meißen
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Untere Wasserbehörde

Sachgebietsleiter:

amt. Herr E. Richter

Telefon:

035 22 - 30 32 36 2

E-Mail: umweltamt@kreis-meissen.de

Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie

  • dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm

  • auch dem Nutzen Einzelner dienen,

  • vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktion und

  • der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete

  • im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.

Die konkreten Anforderungen an für einen derartigen Gewässerschutz ergeben sich im wesentlichem aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem sächsischen Wassergesetz (SächsWG). Diese gesetzlichen Grundlagen bilden die Basis für Zulassungs- und Anzeigeverfahren sowie Kontroll- und Überwachungsaufgaben der unteren Wasserbehörde.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Meißen vollzieht folglich als Sonderordnungsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit (SächsWasserZuVO) Wasserrecht.

Das Aufgabengebiet der unteren Wasserbehörde, Landkreis Meißen im Wesentlichen:

  • Anlagen in und an Gewässern
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Grundwasserentnahme (Brunnen) und Grundwasserhaltung
  • Oberflächenwasserentnahme
  • Geothermie, Erdwärme
  • Indirekteinleitung von Abwasser mit besonderer Schadstoffbelastung
  • Wasserschutzgebiete
  • Überschwemmungsgebiete
  • Einbau von mineralischen Stoffen
  • Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Abwasseranlagen
  • Bauen in Überschwemmungsgebieten
  • Hochwasserschutzkonzepte
  • Abwasserbeseitigungskonzepte
  • Wasserversorgungskonzepte
  • Gewässerausbau
  • Hochwasserschutzanlagen
  • Cross compliance

Weitere Zuständigkeiten im Bereich Wasser obliegen dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) der Landesdirektion (LD), dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie (LfULG) und der Landestalsperrenverwaltung (LTV). 


Wasser/ Abwasser

Copyright: BMU / Bernd Müller