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Landkreis Meißen
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Allgemeine Informationen

AfAS Meissen

AfAS, Hauptgebäude Meißen

AfAS Radebeul

AfAS, Außenstelle Radebeul

Der Landkreis Meißen ist durch Rechts-verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit als einer der Landkreise bestätigt worden, die die Umsetzung des SGB II zunächst für den Zeitraum von 6 Jahren in eigener Verantwortung wahrnehmen. 

Er ist damit seit dem 01.01.2005 für alle anspruchsberechtigten BürgerInnen zuständig und gewährt durch das Amt für Arbeit und Soziales erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.