
AfAS, Hauptgebäude Meißen
AfAS, Außenstelle Radebeul
Der Landkreis Meißen ist durch Rechts-verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit als einer der Landkreise bestätigt worden, die die Umsetzung des SGB II zunächst für den Zeitraum von 6 Jahren in eigener Verantwortung wahrnehmen.
Er ist damit seit dem 01.01.2005 für alle anspruchsberechtigten BürgerInnen zuständig und gewährt durch das Amt für Arbeit und Soziales erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
