Arbeitgebersofortdienst - Passgenaue Personalvermittlung
Sie suchen Arbeitnehmer, die genau auf Ihr Stellenangebot passen?
Bei uns sind Sie richtig.
Der Arbeitgebersofortdienst des Amtes für Arbeit und Soziales nimmt Ihr Stellenangebot mit allen gewünschten Anforderungen gern auf und vermittelt aus dem Personenkreis der Arbeitslosengeld-II-Empfänger passende BewerberInnen.
Möchten Sie in Ihrem Unternehmen einen Alg-II-Empfänger einstellen, setzen Sie sich bitte vor Arbeits-aufnahme mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gern zur Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten.
Sofern Sie eine individuelle Beratung wünschen, oder Sie bereits einen geeigneten Bewerber/in gefunden haben, vermitteln wir Sie gern an die/den zuständige(n) Fallmanager/in.
Unser Service für Sie:
- individuelle Beratung im persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort
- Sichten der Bewerbungsunterlagen
- Treffen einer qualifizierten Vorauswahl
- Verfassen eines Stellenprofils
- passende Qualifizierung der BewerberInnen
Ihre Vorteile:
- Sie sparen Zeit und Geld bei Stellenbesetzungen.
- Unsere Vermittlungskompetenz steht Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung. Sie gehen keine Verpflichtungen ein.
- Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratungskompetenz rund um den Arbeitsmarkt, in Arbeitgeberfragen sowie Personalmanagement und Fördermöglichkeiten.
Telefonhotline: 0 35 21 / 725 4900
Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin bei Ihnen vor Ort, natürlich auch gern außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten.
Fördermöglichkeiten:
betriebliche Eingliederungsmaßnahmen
Einzelmaßnahmen zur Eignungs- und Qualifikationsfeststellung des Arbeitnehmers im Arbeitsalltag direkt am Arbeitsplatz.
Eingliederungszuschuss und Beschäftigungszuschuss
Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen, bei bestimmten Personengruppen ggf. auch mehr.
Beim Beschäftigungszuschuss kann der Fördersatz sogar bis zu 75 % betragen.
Qualifizierung
Möglichkeit der passgenauen Qualifizierung eines Bewerbers, zugeschnitten auf die Erfordernisse in Ihrem Unternehmen. Dabei können sowohl Maßnahmekosten als auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt werden.

