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Landkreis Meißen
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Informationen für Arbeitgeber

Arbeitgebersofortdienst - Passgenaue Personalvermittlung

AGSD Richter
AGSD Lange
AGSD Teichmann

Sie suchen Arbeitnehmer, die genau auf Ihr Stellenangebot passen?

Bei uns sind Sie richtig.

Der Arbeitgebersofortdienst des Amtes für Arbeit und Soziales nimmt Ihr Stellenangebot mit allen gewünschten Anforderungen gern auf und vermittelt aus dem Personenkreis der Arbeitslosengeld-II-Empfänger passende BewerberInnen.

Möchten Sie in Ihrem Unternehmen einen Alg-II-Empfänger einstellen, setzen Sie sich bitte vor Arbeits-aufnahme mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gern zur Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten.

Sofern Sie eine individuelle Beratung wünschen, oder Sie bereits einen geeigneten Bewerber/in gefunden haben, vermitteln wir Sie gern an die/den zuständige(n) Fallmanager/in.


Unser Service für Sie:

  • individuelle Beratung im persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort
  • Sichten der Bewerbungsunterlagen
  • Treffen einer qualifizierten Vorauswahl
  • Verfassen eines Stellenprofils
  • passende Qualifizierung der BewerberInnen

Ihre Vorteile:

  • Sie sparen Zeit und Geld bei Stellenbesetzungen.
  • Unsere Vermittlungskompetenz steht Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung. Sie gehen keine Verpflichtungen ein.
  • Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratungskompetenz rund um den Arbeitsmarkt, in Arbeitgeberfragen sowie Personalmanagement und Fördermöglichkeiten.

Telefonhotline: 0 35 21 / 725 4900

Richter Aussendienst

 

Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin bei Ihnen vor Ort, natürlich auch gern außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten.


Fördermöglichkeiten:

betriebliche Eingliederungsmaßnahmen

Einzelmaßnahmen zur Eignungs- und Qualifikationsfeststellung des Arbeitnehmers im Arbeitsalltag direkt am Arbeitsplatz.


Eingliederungszuschuss und Beschäftigungszuschuss

Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen, bei bestimmten Personengruppen ggf. auch mehr.

Beim Beschäftigungszuschuss kann der Fördersatz sogar bis zu 75 % betragen.


Qualifizierung

Möglichkeit der passgenauen Qualifizierung eines Bewerbers, zugeschnitten auf die Erfordernisse in Ihrem Unternehmen. Dabei können sowohl Maßnahmekosten als auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt werden.


Kontakt

Telefon: 0 35 21 / 725 4900

Telefax: 0 35 21 / 725 4640

Email: afas@kreis-meissen.de

Sitz:

Landratsamt Meißen

Amt für Arbeit und Soziales

Loosestr. 17/19, 01662 Meißen

Ihre Ansprechpartner:

Axel Richter

zuständig für den Landkreis Meißen, Region Radebeul, Moritzburg und Radeburg

Telefon: 0 35 21 / 725 4443; Mobil: 0174 / 34 01 494

Katrin Teichmann

zuständig für den Landkreis Meißen, Region rechtselbisch außer Radebeul, Moritzburg und Radeburg

Telefon: 0 35 21 / 725 4655; Mobil: 0174 / 34 01 439

Kerstin Lange

zuständig für den Landkreis Meißen, Region linkselbisch inkl. Saisonbeschäftigung und Ernte

Telefon: 0 35 21 / 725 4656; Mobil: 0174 / 34 01 433