Übersicht
Ortskundeprüfung
Nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 ist der Ortskundenachweis bei Taxifahrern grundsätzlich vorzulegen. Die Prüfung umfasst verschiedene Fragenkomplexe mit insgesamt 30 Fragen zu den Städten Meißen, Radebeul, Riesa, Großenhain und Coswig, unabhängig vom Betriebssitz des jeweiligen Taxi-Unternehmens.
Den Fragenkatalog finden Sie hier.
Führerscheinumtausch
Bis 2033 müssen alle EU-Bürger einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform haben. Bund und Länder haben deshalb ein bis 2033 währendes Stufenmodell beschlossen, das einen schrittweisen Umtausch vorsieht.
Umtausch für Alt-Führerscheine
Betrifft Papier-Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, also alle grauen und rosa Dokumente. Die Zeiträume für diesen Umtausch hängen vom Geburtsjahr des Fahrers ab.
Ihre genaue Umtauschfrist können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 – 1964 |
19.01.2023 |
1965 – 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Umtausch aller bis zum 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine
Betrifft alle, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, der zwischen dem 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurde. Hier bestimmt nicht das Geburtsjahr die Umtauschreihenfolge, sondern das Ausstellungsjahr auf der Führerschein-Karte.
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 |
19.01.2026 |
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Der Umtausch ist bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zu beantragen. Der persönliche Gang zum Amt ist leider unausweichlich.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
- 1 biometrisches Lichtbild in der Abmessung 35 x 45 mm
- der „alte“ Führerschein im Original
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 Euro
Stammt der alte graue oder rosafarbene Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes, benötigen Sie zusätzlich eine „Karteikartenabschrift“ des ursprünglich ausstellenden Amtes.
Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen. und kann auch direkt an die neue Stelle übersandt werden.
Für Inhaber eines Kartenführerscheines entfällt die Beibringung einer zusätzlichen Karteikartenabschrift.
Der neue Kartenführerschein wird in den Klassen ausgestellt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Eine erneute Prüfung ist nicht abzulegen.
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 3 Wochen.
Die Abholung des neuen Kartenführerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde kann dann auch in Vertretung - allerdings unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht und des alten Dokumentes - erfolgen.
Wer sich den erneuten Gang zum Amt ersparen will, kann auch bereits bei der Antragstellung die Versendung des neuen Führerscheines durch den Direktversand der Bundesdruckerei an seine persönliche Wohnanschrift wählen. Dafür fallen dann zusätzliche Gebühren in Höhe von ca. 5,00 Euro an.