Allgemeiner Hinweis
Für die einzelnen Antragsarten fallen Verwaltungsgebühren an, die bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind. Die Gebühren können in bar und mit EC-Karte entrichtet werden.
Aufgrund der Identitätsprüfung und Unterschriftsleistung zur Bestellung eines Kartenführerscheines/Internationalen Führerscheines macht es sich erforderlich, dass der jeweilige Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorspricht!
Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unter den angegebenen Rufnummern gern zur Verfügung!
Klicken Sie auf Ihren betreffenden Vorgang und Sie erhalten Informationen über die mitzubringenden Unterlagen:
Überblick über die Vorgänge
Antragsunterlagen zur Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Ersterteilung
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellern unter 18 Jahren
- bei den Klassen A/A1/A2/B/BE und T eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (2 Jahre gültig)
- bei den Klassen C/CE/D/D1/DE/D1E anstatt der Sehtestbescheinigung die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
- bei den Klassen D/DE macht sich zudem die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses erforderlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten
- Benennung der ausbildenden Fahrschule
- Verwaltungskosten ca. 50,00 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit: ca. 10 Tage
Erweiterung
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellern unter 18 Jahren
- bei den Klassen A/A1/A2/B/BE und T eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (2 Jahre gültig)
- bei den Klassen C/CE/D/D1/DE/D1E anstatt der Sehtestbescheinigung die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
- bei den Klassen D/DE macht sich zudem die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses erforderlich
- falls noch nicht vorgelegt, einen ab Oktober 2017 gültigen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten
- Verwaltungskosten ca. 50,00 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit: ca. 10 Tage
Erteilung einer Fahrerlaubnis Begleitendes Fahren mit 17
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (2 Jahre gültig)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten
- Ausgefülltes Beiblatt 1 und Beiblatt 2 oder bei der Fahrschule erhältlich
- Personalausweis oder Reisepass und Führerschein der jeweiligen Begleitperson als Kopie
- Benennung der ausbildenden Fahrschule
- Verwaltungsgebühr wie bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zuzüglich 11,30 Euro für jede Begleitperson
Hinweis:
- Bearbeitungszeit: ca. 10 Tage
Erteilung einer Fahrerlaubnis AM 15
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellern unter 18 Jahren
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehstelle (2 Jahre gültig)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten
- Benennung der ausbildenden Fahrschule
- Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 50,00 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit: ca. 10 Tage
Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in einen EU-Kartenführerschein
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Führerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- bei Führerscheinen auswärtiger Behörden eine Karteikartenabschrift der jeweils ausstellenden Behörde
- Verwaltungsgebühr zwischen 24,30 und 30,40 Euro
Hinweise:
- Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Wochen
Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- aktueller Führerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (1 Jahr gültig)
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (2 Jahre gültig)
- Verwaltungsgebühr zwischen 43,90 und 50,00 Euro
- Bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95: Zusätzlich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (5 Module)
- zusätzliche Kosten in Höhe von 28,60 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Wochen
Verlängerung der Klassen D1, D1E, D, DE
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- aktueller Führerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (1 Jahr gültig)
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (2 Jahre gültig)
- Ab 50. Lebensjahr Leistungstests über die besonderen Anforderungen
- behördliches Führungszeugnis (Beantragung dafür erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt), nicht älter als 3 Monate
- Verwaltungsgebühr zwischen 43,90 und 50,00 Euro
- Bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95: Zusätzlich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
- zusätzliche Kosten in Höhe von 28,60 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Wochen
Umtausch eines Kartenführerscheins bei Änderungen auf dem Führerschein
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Führerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,20 Euro
Hinweise:
- Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Wochen
Eintragung der Schlüsselzahl 95 zur Weiterbildung bei Lkw-Fahrern
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Führerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
- Verwaltungsgebühr zwischen 38,60 und 45,00 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Wochen
Beantragung Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Vorlage einer Diebstahlanzeige bei der Polizei, bei Anzeigen aus dem Ausland Vorlage der deutschen Übersetzung bzw. Anzeige der hiesigen Polizeibehörde
- bei auswärtigen Papier-Führerscheinen Karteikartenauszug der ausstellenden Behörde
- Verwaltungskosten zwischen 45,00 und 80,00 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Wochen
Internationaler Führerschein
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (zu beantragen im zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro)
- gültiger EU-Kartenführerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,30 Euro
Hinweis:
- Bei Vorlage eines Kartenführerscheines erfolgt die Ausstellung sofort, bei Besitz eines Papierführerscheines macht sich die vorherige Umstellung in einen Kartenführerschein erforderlich. Dafür ist ein zusätzliches Lichtbild mitzubringen und es fallen gesonderte Kosten an! (siehe Führerscheinumtausch)
- Die Umstellung nimmt 3-4 Wochen in Anspruch.
Umschreibung eines Dienstführerscheins
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Führerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Dienstführerschein
- Verwaltungsgebühren zwischen 43,90 Euro und 60,00 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Wochen
Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Aufgrund der Vielfältigkeit der dazu getroffenen gesetzlichen Bestimmungen bitten wir um vorherige telefonische Nachfrage. Auf jeden Fall wird eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde (ggf. mit Übersetzer) erforderlich.
Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B96
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Führerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7 zu § 6a Abs. 3 und 4 FeV
- Verwaltungsgebühren zwischen 38,60 und 55,00 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen
Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B196
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
- Führerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7b zu § 6b Abs. 3 und 4 FeV
- Verwaltungsgebühren zwischen 38,60 und 55,00 Euro
Hinweis:
- Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen