Allgemeine Informationen
Auf Antrag kann eine Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund erteilt werden.
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen:
- Motorsportliche Veranstaltungen
- wenn 30 Fahrzeuge oder mehr am gleichen Platz starten oder ankommen
- bei vorgeschriebener Streckenführung, ungeachtet der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge
- bei Fahren im geschlossenen Verband
- Radrennen
- unter Einschluss der Voraussetzung einer Sperrung der Straßen für den übrigen Verkehr
- Radtouren
- wenn mehr als 100 Personen teilnehmen
- wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, ungeachtet der Teilnehmerzahl
- Volkswanderungen, Volksläufe
- wenn mehr als 500 Personen teilnehmen
- wenn das überörtliche Straßennetz beansprucht wird, ungeachtet der Teilnehmerzahl
- Umzüge bei Volksfesten, Umzüge aus Anlass sonstiger Feste, es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen oder ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere Brauchtumsveranstaltungen
Sollte aufgrund der Veranstaltung eine Straßensperrung notwendig sein, ist zusätzlich ein Antrag gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung zu beantragen.
- Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beantragen
Verfahrensbeschreibung Landratsamt Meißen
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Meißen ist nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Coswig, Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa zuständig.
Formulare
Das Antragsformular steht nachfolgend zum Download bereit.
Der Antrag kann schriftlich per Post, per E-Mail, Fax oder durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten gestellt werden (tel. Terminvereinbarung wird empfohlen).
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsbestätigung
- Lage bzw. Streckenplan
Fristen
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Veranstaltung zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!