Neben den Aufgaben, die das Versicherungsamt für alle Sozialversicherungszweige übernimmt, bietet es auch folgende Leistung an:
- Durchführung von Anhörungen bei Verstößen gegen Versicherungsgesetze; Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß §121 SGB XI
Für eine ausführliche Auskunft, Beratung und Unterstützung findet eine Weiterleitung an die Pflegeberatung der Pflegekassen statt.